Demokratie & Friede

Landschaft

Mitsammenwirken in Österreich zu
Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit für alle Völker und
Frieden stiften in der Welt!

Friede

All das Leben auf der Erde können unsre Waffen zerstören.

Friede ist notwendig für alle Lebewesen unsrer Welt!

Friede gründet auf Freiheit, Gerechtigkeit und Wahrheit.

Friede braucht mutige Menschen, die ihre bloßen Hände einander reichen.

„Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“

Demokratie braucht freie Menschen, die wichtige Sachen selbst entscheiden und gestalten, freie Abgeordnete, die selbst Gesetzte gerecht aufsetzen, Regierung und Bundespräsidenten, die selbst Verwaltungsführung gerecht verantworten und freie Gerichte, die unabhängig zugänglich mit selbst Rechtsunterworfenen gerecht Recht sprechen:

Die Österreichische Verfassung war 1920 ein demomokratisch-republikanisches Experiment. Das Ziel einer demokratisch gleichen und freien, selbstbestimmten und gerechten Österreichischen Gesellschaft bleibt bis heute weit hinter dem aufklärerischen Gemeinschaftsgedanken des Staatsgrundgesetzes von 1867 zurück. Die Idee des freien und frei gewählten Abgeordneten als republikanischem Gesetzgeber ganz im Sinn der französischen Revolution wurde bereits 1918 begraben. Die Österreichischen politischen Parteien welche die Republik ausgerufen hatten bemächtigen sich in der provisorischen Nationalversammlung der Österreichischen Staatsgewalt. Die Ausschreibung der allgemeinen Wahl 1919 verordnete mit Listenwahlrecht und D’Hondtschem Verhältniswahlsystem US-amerikanischer Prägung die parteiimmanente Wiederauferstehung der 1906 überwunden geglaubten ständisch-feudalistisch anmutenden Kurien-Wahlkörper des 19. Jahrhunderts. Der Wesensgehalt der Nationalratswahlbestimmungen in Artikel 26 des von den parteilichen Abgeordneten der konstituierenden Nationalversammlung 1920 beschlossenen Bundes-Verfassungsgesetzes wurden bis heute nicht umgesetzt. Seit 1993 sozusagen dem Vorabend des österreichischen Beitritts zur Europäischen Union sind die Grundsätze der Verhältniswahl des Artikel 26 Absatz 1 Bundes-Verfassungsgesetz 1920 in Absatz 2 im Sinn der D’Hondtschen Listen- und Verhältniswahl verfassungsrechtlich umgedeutet.

Verfassung: Naturrechtskonstitution – Kelsenverfassung (Reine Rechtslehre) & Staatsgrundgesetz („Gleichheit“ Artikel 2 & 19, „Freizügigkeit der Person und des Vermögens“ Artikel 4, „Freiheit“ Artikel 8 – als unverfügbare naturrechtliche Gemeinschaftsgarantien für gleichen Wahl und freie Abstimmung); Abschaffung: parlamentarische Grundrechtsänderung oder -aussetzung.

Wahl: wie in der Verfassung 1920 festgeschrieben, Einzelabgeordnete als Fundament der parlamentarischen Demokratie – direktes unmittelbares Wahlrecht zu wählen und gewählt zu werden (Artikel 26), freies Mandat, einfache Wahlkreisteilung innerhalb der Länder, händische Wahlzählung, Abgeordnetenförderung; Abschaffung: Wahl-Parteien, Listenwahlrecht, wahlkreisüberschreitendes Verhältniswahlrecht, computerunterstützte digitale Wahlzählung, Abstimmungszwang, Parteienförderung.

Volksabstimmung: verpflichtende Volksabstimmung für Verfassungsregeln, Raumordnung, Natur- und Lebensschutz in Bund, Ländern, Gemeinden; Volksbegehreninitiative 1% für verbindliche Volksabstimmung über Gesetze, Staatsverträge, generelle Verwaltungsregeln (Verordnungen), Ministerverantwortung, Wahlen in Bund und Ländern; verbindliche Volksbefragung.

Bundesstaat: historisches Länder-Gründungsbündnis der Republik – Stärkung Regionalkompetenzen und Abgabenhoheit.

Parlament: Einkammernsystem Direktwahl 235 Mandate – wenigstens je drei Landeswahlkreise mit je drei Mandataren, Gesetzesinitiative; Abschaffung: Regierungsvorlagen.

Gerichtsbarkeit: Direktwahl der obersten Richter; VfGH – permanter Gerichtshof, aufschiebende und aussetzende Wirkung im Individualverfahren; Individualanklagsdelikt; alle Gerichte – Sachentscheidung, Simultanprotokoll; Laiengerichtsbarkeit bei Rechtsmitteln und Höchstgerichten; Rechnungsgerichtshöfe in Bund & Ländern als „Scherbengericht“; Abschaffung: Anwaltszwang, Richterprotokoll, Verfahrenskosten.

Regierung: Direktwahl des Regierungskanzlers (Verfassung 1920) mit zwei Stellvertretern und der Landeshauptleute mit zwei Stellvertretern.

Verwaltung: Direktwahl des obersten unabhängigen Staatsanwalts mit zwei Stellvertretern, eigene Währung mit Goldstandard, gesetzliche Lebenssicherungsaufgaben und -aufträge, hoheitliches oder gemeinnütziges Rechtshandeln der öffentlichen Hand, vom Förderalmosen zur Niedrigabgabe, Versteuerung in Österreich erzielter Gewinne; Abschaffung: staatliches Wettbewerbshandeln als privatrechtliche oder öffentlichrechtliche Organisation, Zwangsmitgliedschaft öffentliche Körperschaften, Zwangskonsum und -gebühren, Markteingriff, Wettbewerbsverbote, Grundversorgungskartelle, Wertpapierderivate.

Wirtschaft: mit Sicherheit Regional, statt Global – natürliche regionale örtliche Entwicklung und Erzeugung und Versorgung, regionale örtliche Märkte und Zusammenarbeit – Lebens- und Verteidigungssicherung, ökologische Landwirtschaft, Energienetze, freie Medien und IT, freie Mobilität – Sicherung Klein- und Mittelbetriebe und lauterer Wettbewerb – Waldwiesenstadt, Stufenanbau, Erdlager; Abschaffung: staatsnahe Absprache und Einflussnahme, Zensur, Presseförderung, staatliche Werbung, staatsnahe Kommunikations- und IT-Infrastrukturnetzwerke, unentgeltliche gewerbliche Wertschöpfung aus öffentlichem Gut, Haftungsfreistellung für Kausalschäden, Lebens- und Gefährdungsprozessing, Stadtwüstenbiotope, Chemtrails und Geoengineering.

Familie, Gesundheit, Soziales, Kultur, Bildung, Wissenschaft: Unantastbarkeit der körperlichen, geistigen, seelischen Befindlichkeit und Wesenhaftigkeit des Menschen – von der Betreuung, Bevormundung, Fürsorge zur Beratung, Begleitung, Förderung – freie Gesinnung & Religion & Völker-„Nationalität“, Demokratisierung des Wissens, Wahlfreiheit für einkommensunabhängige Selbstsorge; Abschaffung: Covid-19-Maßnahmengesetz, Epidemiegesetznovellen seit 1947, Kindesabnahme, Weltdeutungsdogma.

Natur: Lebens- und Wesensbedingung des Menschen aus natürlicher Schöpfung – Wald, Wildnis, Naturlandschaft – Subsistenz, Naturprozess, Sonnenuniversum.

Welt: Gleiches Recht für alle Völker, Neutralität als Friedensbotschaft, Nothilfe – vom UNO Staatsregime zum Völkerforum, Freiheit statt Superstaat, Lebensglück und Schöpfungsfreundschaft in natürlicher Wesensgemeinschaft der „Zoon Politikon“, „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ („Liberté, Égalité, Fraternité“) „Freu(n)de schöner Götterfunken, alle Menschen werden Brüder“; Anerkennung: Volksabstimmungen, Indigene, Palästina; Austritt: EU, UNO, NATO-Partnerschaft, OSZE, internationale Organisationen und Verträge und Normstandards; Abschaffung: Waffenhilfe in bewaffneten Konflikten, Einsatz Österreichischer Soldaten in bewaffneten Konflikten, Boykott von Waffenstillstands- und Friedensresolutionen, Wirtschaftshilfe oder -sanktionen in bewaffneten Konflikten, Sicherheitsdoktrin, EU, UNO, NATO, OSZE.